- Avis
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1. Nachricht, Anzeige, schriftl. Ankündigung (einer Sendung)2. briefl. Mitteilung über die Ausstellung eines Wechsels an denjenigen, der die Zahlung leisten soll[frz. „Benachrichtigung“]
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Avis [a'vi :, auch: a'vi:s ], der od. das; - [a'vi:(s)], - [a'vi:s], auch: -es […zəs], -e […zə] [frz. avis, aus afrz. ce m'est a vis = das ist meine Ansicht < vlat. mihi visum est = es scheint mir]:1. (Kaufmannsspr.) Anzeige, Ankündigung [einer Sendung an den Empfänger].2. (Bankw.) Mitteilung des Ausstellers eines Wechsels an den Schuldner über die Deckung der Wechselsumme.* * *
IAvis2) Wechselrecht: Mitteilung des Ausstellers eines Wechsels an den Bezogenen über die Deckung der Wechselsumme. Die Aufnahme eines Berichtsvermerks darüber in den Wechseltext stellt die Avisklausel (»laut Bericht«, »ohne Bericht«) dar, die den Bezogenen veranlassen soll, mit oder ohne die Avisklausel zu zahlen.Avis[a'viʃ], ältere Schreibung Aviz [a'viʃ], portugiesische Dynastie (1385-1580), begründet von König Johann I. von Portugal (Portugal, Geschichte).* * *
Avis [a'vi:], der od. das; - [a'vi:(s)], - [a'vi:s, auch a'vi:s], der od. das; -es, -e [frz. avis, aus afrz. ce m'est a vis = das ist meine Ansicht < vlat. mihi visum est = es scheint mir]: 1. (Kaufmannsspr.) Anzeige, Ankündigung [einer Sendung an den Empfänger]. 2. (Bankw.) Mitteilung des Ausstellers eines Wechsels an den Schuldner über die Deckung der Wechselsumme.
Universal-Lexikon. 2012.